Ein rechtlicher Exkurs
 
In den Jahren meiner Freiberuflichkeit stellte sich bei werdenden Eltern immer wieder die Frage der Zuständigkeit für Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen.

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass eine Hebamme per Gesetz dafür ausgebildet ist, gesunde Schwangere, Wöchnerinnen und ihre Kinder eigenständig zu betreuen.

Ihre Kompetenz ist es, diejenigen herauszufiltern, die medizinische Hilfe benötigen und sie dann in ärztliche Hände zu überweisen. 
Würde bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft festgestellt, haben Sie neben den Vorsorgen bei Ihrer GynäkologIn weiterhin das Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen durch Hebammen. 

Die Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme und die Schwangerenvorsorge durch Ärztinnen und Ärzte sind gleichberechtigt. So will es der Gesetzgeber (§24d SatzI SGB V).

 

Ich begleite in erster Linie Familien, die sich eine Hebammenversorgung sowohl in der Schwangerschaft als auch im Wochenbett wünschen.

Die Vorsorgeuntersuchungen finden dann im Wechsel mit Ihrer GynäkologIn statt. 

ein großes Modell eines Paragraphen das an einer Steinwand angelehnt ist